Anteile

Wir werden immer wieder von Zeit zu Zeit eine Zeichnungsphase öffnen und sofern noch Anteile verfügbar sind, kannst du deine Beteiligung erhöhen.

Nach dem Ende der Kampagne kannst Du Dich auf der Warteliste registrieren. Sobald Anteile frei werden, melden wir uns bei Dir.

Ja, das sieht die Satzung der eG so vor. Sollte ein Mitglied der eG sterben, geht seine Mitgliedschaft auf den oder die Erb*in über. Die Mitgliedschaft endet dann allerdings mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Sollte es mehrere Erb*innen geben, müssen diese gemeinschaftlich eine Person als Vertreter*in benennen.

Die Kosten für Anteile und Verwaltungsgebühr sind für alle Menschen gleich. Es gibt keine Ausnahmen oder Rabatte, dieses Prinzip basiert auf der Regelung in §7 des GenG.

Nein, eine Nachschusspflicht ist gemäß Satzung der eG ausgeschlossen.

Die Kosten für Anteile an der eG in Höhe von jeweils insgesamt 850 Euro (davon 68 Euro Aufgeld / Agio für die Rücklagen der Genossenschaft und 32 Euro als einmalige Verwaltungskostenpauschale) sind einmalige Zahlungen.

Es gibt keine regelmäßig wiederkehrenden Kosten oder Nachschusspflichten.

Neben dem Preis für den Geschäftsanteil von 750 Euro werden ausschließlich die 100 Euro Verwaltungskostenpauschale und Agio / Aufgeld fällig. Das Agio / Aufgeld bildet eine Rücklage für die Genossenschaft, die somit eine stabile eG ab Start ermöglicht. Die Verwaltungskostenpauschale deckt die Anlaufkosten und die Kosten für die Beitritte teilweise ab.

Eine Nachschusspflicht ist gemäß Satzung der eG ausgeschlossen.

Eine Ratenzahlung ist lt. unserer Satzung ausgeschlossen und bieten wir somit nicht an.