Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Wir empfehlen, steuerliche Fragen ggf. mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu klären.
Ob und in welcher Höhe Ausschüttungen aus erwirtschafteten Gewinnen an die Mitglieder vorgenommen werden, entscheidet die Generalversammlung der Genossenschaft gemeinschaftlich.
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr schriftlich kündigen. Nach seinem Ausscheiden erfolgt eine sog. Auseinandersetzung – oder einfach formuliert: eine Abrechnung zwischen Mitglied und Genossenschaft. Die Genossenschaft ist verpflichtet, dem ausgeschiedenen Mitglied innerhalb von neun Monaten nach Ausscheiden das berechnete Guthaben auszuzahlen.
Aufgrund unserer Planungsrechnungen gehen wir von einem Überschuss von ca. 1-3% aus, in den ersten Jahren eher im unteren Bereich. Ob Ausschüttungen aus erwirtschafteten Gewinnen an die Mitglieder vorgenommen werden, entscheidet die Generalversammlung der Genossenschaft gemeinschaftlich. Die Mitglieder können darüber also selbst mit abstimmen.
Zunächst einmal ist es der Zweck der Genossenschaft, maßgeblich die wirtschaftliche und sonstige Unabhängigkeit des FCSP Vereins zu gewährleisten und zu fördern.
Der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft hängt maßgeblich von den Pachterträgen aus der Vermietung des Stadions ab. Sollte der Verein aufgrund sportlicher Misserfolge nicht in der Lage sein, die Pacht zu zahlen, wirkt sich das auch auf die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft aus.
Weitere Informationen zu möglichen Risiken findest du in der Satzung.
Im Allgemeinen gelten Genossenschaften als besonders krisenfeste Rechtsform. Sollte die Football Cooperative St. Pauli von 2024 eG dennoch insolvent gehen, haften die Mitglieder ausschließlich mit ihren Geschäftsanteilen (Eigenkapital der Genossenschaft), eine Nachschusspflicht ist per Satzung ausgeschlossen. Bei Auflösung der Genossenschaft im Zuge einer Insolvenz wird eventuell verbleibendes Vermögen nach der Befriedigung der Gläubiger anteilig bis zur maximalen Höhe des Geschäftsanteils an die Mitglieder ausgeschüttet.
Nein, es gibt keine Nachschusspflicht. Die Mitglieder haften in Höhe der Geschäftsanteile (Eigenkapital der Genossenschaft).
Die Mitglieder haften in Höhe des Eigenkapitals, eine Nachschusspflicht ist in der Satzung ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall kann der Geschäftsanteil verloren gehen. Der Erwerb von Geschäftsanteilen der Football Cooperative St. Pauli von 2024 eG ist eine unternehmerische Beteiligung (Eigenkapital) mit allen verbundenen Risiken.
Die Beteiligung sollte grundsätzlich nicht unter kurzfristigen, spekulativen Aspekten eingegangen werden. Weitere Informationen zu möglichen Risiken findest du in der Satzung.
Der Beitritt zu einer Genossenschaft und die damit verbundenen Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sind wie Eigenkapital zu behandeln. Die Mitglieder haften nur bis zu diesem Betrag, eine Nachschusspflicht ist in der Satzung ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall ist also der Geschäftsanteil verloren.
Genossenschaftsanteile gelten grundsätzlich als risikoarme Anlageform, da Genossenschaften auf langfristige Stabilität und nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet sind und regelmäßig durch die Prüfungsverbände geprüft werden.
Für die Football Cooperative St. Pauli von 2024 eG stellt die langfristige Verpachtung des „Millerntor-Stadions“ an den Verein ein stabiles Geschäftsmodell dar. Weitere Informationen zu möglichen Risiken findest du in der Satzung.
Ob und wie hoch eine (regelmäßige) Auszahlung erfolgt, legen die Mitglieder der Genossenschaft in der Generalversammlung fest. Angestrebt werden etwa zwei Prozent pro Jahr. Wir betrachten die Anlage als werthaltig, denn für die eG stellt die langfristige Verpachtung des „Millerntor-Stadions“ an den Verein ein stabiles Geschäftsmodell dar. Sie ist aber nicht dafür da, möglichst schnell möglichst viel Rendite zu machen. Vielmehr ist der Zweck der St. Pauli-Genossenschaft, zum Wohl der Mitglieder der eG und des FC St. Pauli zu handeln.
Mit der Football Cooperative St. Pauli von 2024 eG wollen wir beweisen, dass wir gemeinsam einen anderen Fußball und eine andere Finanzierung möglich machen können. Als Mitglied der Genossenschaft bist du ein Teil der FC St. Pauli-Familie und unterstützt unsere Werte durch den Kauf von Anteilen sowie durch deine aktive Mitbestimmung, etwa in der Generalversammlung der Genossenschaft.
Wir wünschen uns, dass die Genossenschaft eine langfristig wirksame, nachhaltige, erfolgreiche Gemeinschaft wird. Gewinnmaximierung und schnelle, hohe Renditen sind nicht unser Ziel. Du erhältst dafür eine hohe emotionale Rendite.
