Mitgliedschaft

Du kannst Anteile auch an Deine minderjährigen Kinder übertragen. Wende Dich hierzu gern an unser Team unter wir@fcspeg.com.

Ja, alle Änderungen wie Anschrift oder Email-Adresse musst du uns unverzüglich mitteilen. Das geht ganz einfach über dein Profil bei MEINSTPAULI.

Deine Mitgliedsdaten kannst du jederzeit in deinem Profil unter MeinStPauli einsehen und verwalten. Wichtige Dokumente findest Du im Transparenzbereich auf der Webseite.

Du kannst deine Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Jahr jeweils zum Ende des Geschäftsjahres kündigen.

Jedes Mitglied kann gemäß Satzung seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr kündigen.

Der Wert eines Genossenschaftsanteils bestimmt sich anhand des sogenannten „Geschäftsguthabens“, das diesem Anteil zugewiesen wird. Dieses sind normalerweise 750 Euro, allerdings können dem Geschäftsguthaben zugewiesene mögliche Bilanzverluste dazu führen, dass der tatsächlich ausgezahlte Betrag niedriger sein kann. Zusätzlich kann ein möglicher Gewinnanteil des letzten Geschäftsjahres ausgezahlt werden.

Ein Recht auf Zugang zu den Spielen des FC St. Pauli besteht nicht. Gastgeber der Spiele ist der Verein als Pächter des Stadions, nicht die Genossenschaft. Daher können wir als Genossenschaft keine Tickets zu den Spielen anbieten

Alle Unterlagen zu Deiner Mitgliedschaft findest Du in Deiner Kontoübersicht in unserer Mitgliederverwaltung.

Das oberste Organ der eG ist die Generalversammlung der Genossenschaft, in der alle Mitglieder abstimmen dürfen. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Einlage eine Stimme. Die Generalversammlung tagt einmal im Jahr und darüber hinaus, wenn wichtige, grundlegende Entscheidungen zu treffen sind. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, und dieser bestellt den Vorstand der Genossenschaft.

Darüber hinaus definieren das GenG und die Satzung weitere Rechte und Pflichten, z. B .Auskunftsrechte der Mitglieder.

Als Mitglied der Football Cooperative St. Pauli von 2024 eG erhältst du ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Genossenschaft, indem du es in der Generalversammlung ausübst. Hier hast du auch die Möglichkeit, den Aufsichtsrat zu wählen, der den Vorstand beruft.

Deine Rechte und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft definiert – diese findest Du hier im Anhang

FCSP-eG-Satzung-20240926.pdf

Teilhabe:
In der Genossenschaft gilt (anders als bei AG, GmbH & Co.) das Kernprinzip „1 Mitglied = 1 Stimme“. Damit haben alle dasselbe Mitspracherecht; ganz egal, wieviel Geld ein Mitglied in die Genossenschaft investiert. Wir alle entscheiden gemeinsam.

Unabhängigkeit:
Interessierte können Mitglied der Football Cooperative St. Pauli von 2024 eG werden, indem sie Anteile an dieser kaufen. Die Genossenschaft beteiligt sich mit den Einlagen der Genossenschaftsmitglieder am Stadion des Vereins. Einfach gesprochen heißt das: Je mehr Genoss*innen wir sind, desto schneller kann sich der FCSP selbst finanzieren und unabhängig machen von Banken & Co.

Ausschüttungen:
Genossenschaften fördern ihre Mitglieder, die Eigentümer*innen der Genossenschaft sind. Je nachdem, wie erfolgreich die Football Cooperative St. Pauli von 2024 eG wirtschaftet und wie die Generalversammlung der Mitglieder über den Umgang mit Gewinnen entscheidet, können Gewinne an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet werden.