Antworten auf die meistgestellten Fragen
Hier haben wir eine Sammlung häufiger Fragen zur FCSP Genossenschaft zusammengetragen. Sollte Deine Frage nicht dabei sein, wende Dich bitte per E-Mail an uns: support@fcspeg.com.
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Idee und Hintergrund
Auch wenn wir Einiges am Profifußball kritisieren, sind wir selbst Teil dieses Systems und wir wollen darin bestehen. Denn der Profifußball ist unsere Bühne für soziale, kulturelle und politische Botschaften. Um dauerhaft mindestens 2. Bundesliga spielen zu können, müssen wir investieren: in professionelle Infrastruktur im Stadion, Profi- und Nachwuchsbereich.
Der FCSP hat eine Marktforschung durchgeführt und auf dieser Basis hoffen wir auf bis zu 30 Millionen Euro, die aus Anteilsverkäufen generiert werden. Ein Anteil kostet 850 Euro. Es gibt eine Obergrenze, denn die Genossenschaft soll das Stadion anteilig erwerben – und es ergibt aus verschiedenen Gründen keinen Sinn, zu viel Geld einzusammeln.
Als Mitglied im FC St. Pauli e.V. unterstützt du den Verein und hast ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des sportlichen und gesellschaftlichen Vereinslebens.
Die FC St. Pauli e.G. teilt die Werte des Vereins. In der FC St. Pauli e.G. wirst du deshalb Teil einer Wertegemeinschaft, die aktiv an der nachhaltigen Finanzierung des Vereins und dessen Aktivitäten mitwirkt. Somit trägst du zu einer stabilen wirtschaftlichen Zukunft des Vereins bei.
Genossenschaft
Mit der Genossenschaft liefern wir den Gegenentwurf zur Macht der Großinvestor*innen und zum Ausverkauf des Fußballs. Die Football Cooperative St. Pauli ist partizipativ, die Mitglieder und Fans werden beteiligt und es gilt eine demokratische Grundregel: Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile. Die Kapitalzufuhr über eine Genossenschaft ist für Mitglieder zudem viel nachvollziehbarer als die Auslagerung der Profiabteilung, ein Investoreneinstieg oder der Verkauf von Merchandise-Rechten. Eigentlich stellt sich die Frage: Warum ist da vorher noch keiner draufgekommen? Darüber hinaus soll der FC St. Pauli e.V.durch die Genossenschaft unabhängiger von Banken werden.
Unsere Genossenschaft setzt auf die Förderung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder gemäß der Satzung. Sie tut dies insbesondere durch die Stärkung der kulturellen, sozialen und sportlichen Aktivitäten des Fußball-Clubs St. Pauli von 1910 e-V., wobei maßgeblich die wirtschaftliche und sonstige Unabhängigkeit des FCSP Vereins gewährleistet und gefördert werden soll. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile. Der Vorteil der Genossenschaft ist, dass sie Eigenkapital aufbauen kann, als Mitglied bist du mit Deinem Geschäftsanteil finanziell beteiligt und hast Mitspracherecht bei der Gestaltung der Genossenschaft.
Das erste Projekt ist unsere Heimat: Die Genossenschaft erwirbt die Mehrheit am Millerntorstadion. Das vermietet sie dann für einen fairen Preis an den Verein und realisiert den Betrieb und die Instandhaltung des Stadions. Langfristig soll sich das so rechnen, dass Genoss*innen der FCSP e.G. die Chance auf eine jährliche Ausschüttung haben.
Die aktuelle Satzung findest du im Transparenzbereich auf dieser Webseite.
Die Genossenschaft ist verpflichtet die Nutzung des Stadions für den Verein sicherzustellen. Im Pachtvertrag mit dem Verein erhält dieser das umfangreiche Nutzungsrecht am Stadion, auch außerhalb der Spieltage. Grundsätzlich ändert sich daran durch die eG also nichts. Der Verein kann weiter über die Nutzung entscheiden. Zudem bleibt der Verein auch Minderheitsgesellschafter mit entsprechenden Rechten. Zusätzlich regeln die Satzung der eG und die Satzung und Beschlüsse des Vereins, welche Veranstaltungen durchgeführt werden können.
Ganz einfach durch die Satzung der eG und entsprechende Verträge der Zusammenarbeit zwischen Verein und Genossenschaft. Die Satzung der FCSP eG leitet sich aus den Statuten des Vereins ab. Der Verein bleibt Minderheitsgesellschafter beim Stadion und hat bei wesentlichen Entscheidungen ein Veto-Recht. Darüber hinaus hat der Verein ein Entsendungsrecht von einem Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der eG.
Alle Gremien und Mitglieder der eG verpflichten sich der Satzung, die den Inhalt und Zweck der eG definiert. Dadurch wird sichergestellt, dass das Geld aus der Genossenschaft nicht für andere Zwecke eingesetzt wird. Der Kauf von Spielern ist hier ausgeschlossen. Schau gerne in die Satzung, hier erfährst du alles zum Zweck und Gegenstand der Genossenschaft. (Link)
Das erste Projekt ist unsere Heimat: Die Genossenschaft erwirbt die Mehrheit am Millerntorstadion. Das vermietet sie dann für einen fairen Preis an den Verein und realisiert den Betrieb und die Instandhaltung des Stadions. Langfristig soll sich das so rechnen, dass Genoss*innen der FCSP e.G. die Chance auf eine jährliche Ausschüttung haben. Über die Ausschüttung möglicher Gewinne entscheiden die Mitglieder selbst bei der jährlichen Generalversammlung.
Die FC St. Pauli Genossenschaft ist eine eigenständige Organisation mit Rechten & Pflichten, Routinen und Gremien, die im GenG und in der Satzung festgelegt sind.
Die Geschäfte der FCSP e.G. leitet der Vorstand, bestehend aus vier ehrenamtlich tätigen, aus tiefstem Herzen überzeugten St. Paulianer*innen:
- Andreas Borcherding (Vorsitz): Steuerberater, von 2000 bis 2024 Wirtschaftsprüfer und Partner bei PwC. FC St. Pauli Fan seit den 80er Jahren.
- Miriam Wolframm (stellv.Vorsitz): Cluster General Managerin Hamburg Dungeon und LEGO Discovery Centre Hamburg. Seit 2003 in der Fanszene und aktive Mitarbeit in diversen Gremien des FC St. Pauli.
- Thomas Collien: Geschäftsführer des Hansa-Theatersaal am Steindamm, Besitzer und Gesellschafter des St. Pauli Theaters. FC St. Pauli Fan seit über 40 Jahren.
- Christopher Heinemann: Geschäftsführer bei Zeit für Brot. FC St. Pauli-Mitglied seit über 10 Jahren.
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt, kontrolliert und abberufen.
Die Mitglieder wiederum wählen den Aufsichtsrat. Somit ist gewährleistet, dass die Mitglieder in Form der Generalversammlung mitbestimmen.
Ja, als Genossenschaft unterliegt die FCSP Cooperative den gesetzlichen Prüfungsverpflichtungen. Die Prüfungen werden durch den Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.V., Hamburg, vorgenommen. Der Prüfungsverband hat auch die gesetzlich vorgeschriebene Gründungsprüfung übernommen.
Ja, Transparenz ist uns sehr wichtig. Alle Berichte werden zukünftig im Transparenzbereich für Mitglieder veröffentlicht. Dort findet sich bereits jetzt schon die Satzung und der Handelsregisterauszug.
Finanzielle Chancen und Risiken
Mit der FCSP Genossenschaft wollen wir beweisen, dass wir gemeinsam einen anderen Fußball und eine andere Finanzierung möglich machen können. Als Mitglied der Genossenschaft bist du ein Teil der FC St. Pauli-Familie und unterstützt unsere Werte durch den Kauf von Anteilen sowie durch deine aktive Mitbestimmung, etwa in der Generalversammlung der Genossenschaft.
Wir wünschen uns, dass die Genossenschaft eine langfristig wirksame, nachhaltige, erfolgreiche Gemeinschaft wird. Gewinnmaximierung und schnelle, hohe Renditen sind nicht unser Ziel. Du erhältst dafür eine hohe emotionale Rendite.
Ob und wie hoch eine (regelmäßige) Auszahlung erfolgt, legen die Mitglieder der Genossenschaft in der Generalversammlung fest. Angestrebt werden etwa zwei Prozent pro Jahr. Wir betrachten die Anlage als stabil, denn für die eG stellt die langfristige Verpachtung des „Millerntor-Stadions“ an den Verein ein stabiles Geschäftsmodell dar. Sie ist aber nicht dafür da, möglichst schnell möglichst viel Rendite zu machen. Vielmehr ist der Zweck der St. Pauli-Genossenschaft, zum Wohl der Mitglieder der eG und des FC St. Pauli zu handeln.
Der Beitritt zu einer Genossenschaft und die damit verbundenen Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sind wie Eigenkapital zu behandeln. Die Mitglieder haften nur bis zu diesem Betrag, eine Nachschusspflicht ist in der Satzung ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall ist also der Geschäftsanteil verloren.
Genossenschaftsanteile gelten grundsätzlich als risikoarme Anlageform, da Genossenschaften auf langfristige Stabilität und nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet sind und regelmäßig durch die Prüfungsverbände geprüft werden.
Für die eG stellt die langfristige Verpachtung des „Millerntor-Stadions“ an den Verein ein stabiles Geschäftsmodell dar. Ob tatsächlich so viele Menschen wie auf Basis der Marktforschung angenommen Anteile der Genossenschaft erwerben, können wir natürlich nicht mit Sicherheit sagen, denn bislang ist kein Profi-Fußballclub diesen Weg gegangen. Weitere Informationen zu möglichen Risiken findest du im Transparenzbereich !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!LINK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Mitglieder haften in Höhe des Eigenkapitals, eine Nachschusspflicht ist in der Satzung ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall kann der Geschäftsanteil verloren gehen. Der Erwerb von Geschäftsanteilen der FCSP 2024 eG ist eine unternehmerische Beteiligung (Eigenkapital) mit allen verbundenen Risiken.
Die Beteiligung sollte grundsätzlich nicht unter kurzfristigen, spekulativen Aspekten eingegangen werden. Weitere Informationen zu möglichen Risiken findest du im Transparenzbereich (LINK)
Nein, es gibt keine Nachschusspflicht. Die Mitglieder haften in Höhe der Geschäftsanteile (Eigenkapital der Genossenschaft)
Im Allgemeinen gelten Genossenschaften als besonders krisenfeste Rechtsform. Sollte die FCSP e.G. dennoch insolvent gehen, haften die Mitglieder ausschließlich mit ihren Geschäftsanteilen (Eigenkapital der Genossenschaft), eine Nachschusspflicht ist per Satzung ausgeschlossen. Bei Auflösung der Genossenschaft im Zuge einer Insolvenz wird eventuell verbleibendes Vermögen nach der Befriedigung der Gläubiger anteilig bis zur maximalen Höhe des Geschäftsanteils an die Mitglieder ausgeschüttet.
Zunächst einmal ist es der Zweck der Genossenschaft, maßgeblich die wirtschaftliche und sonstige Unabhängigkeit des FCSP Vereins zu gewährleisten und zu fördern.
Der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft hängt maßgeblich von den Pachterträgen aus der Vermietung des Stadions ab. Sollte der Verein aufgrund sportlicher Misserfolge nicht in der Lage sein, die Pacht zu zahlen, wirkt sich das auch auf die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft aus.
Weitere Informationen zu möglichen Risiken findest du im Transparenzbereich !!!!!!!!!!!!!!!!!!!11LINK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Aufgrund unserer Planungsrechnungen gehen wir von einem Überschuss von ca. 1-3% aus, in den ersten Jahren eher im unteren Bereich Ob Ausschüttungen aus erwirtschafteten Gewinnen an die Mitglieder vorgenommen werden, entscheidet die Generalversammlung der Genossenschaft gemeinschaftlich. Die Mitglieder können darüber also selbst mit abstimmen.
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr schriftlich kündigen. Nach seinem Ausscheiden erfolgt eine sog. Auseinandersetzung – oder einfach formuliert: eine Abrechnung zwischen Mitglied und Genossenschaft. Die Genossenschaft ist verpflichtet, dem ausgeschiedenen Mitglied innerhalb von neun Monaten nach Ausscheiden das berechnete Guthaben auszuzahlen.
Ob und in welcher Höhe Ausschüttungen aus erwirtschafteten Gewinnen an die Mitglieder vorgenommen werden, entscheidet die Generalversammlung der Genossenschaft gemeinschaftlich.
Profil
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Logge Dich mittels "Einloggen"-Button (rechts oben auf der Plattform fcspeg.com) ein. Bist Du eingeloggt, erscheint dort Dein Name.
Um Deine Daten zu ändern, klicke nun auf Deinen Namen und wähle "Kontoübersicht" aus. Du siehst nun Deine Profildaten, sowie auch Deine bereits gezeichneten Anteile und Dein Wallet.
Durch einen Klick auf die Bleistift-Symbole kannst Du Deine Daten ändern und dies durch einen Klick auf den "Speichern"-Button bestätigen.
Alle Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicher verwaltet. ergänzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Kaufprozess
Die Zeichnung von Geschäftsanteilen und der damit verbundene Beitrittsprozess sind ausschließlich über die Webseite www.fcspeg.com möglich. Hier wirst du durch den Prozess geführt und hast jederzeit die Möglichkeit, Unterstützung durch den Support zu erhalten.
Um Mitglied der FCSP e.G. zu werden, legst Du zuallererst ein Profil mit Deinen persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und einer gültigen E-Mail-Adresse an. Zudem wird ein Identifikationsnachweis per Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) benötigt. Für die Zahlung der Anteilskosten und Gebühren benötigen wir entsprechende Zahlungsdaten wie Deine Bankverbindung.
Die Gesetze zur Prävention von Geldwäsche und das Genossenschaftsgesetz erfordern, dass die Identität jedes Mitglieds eindeutig nachgewiesen wird. Diese Verifizierung ist notwendig, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Anteile erwerben und illegalen Aktivitäten und Missbrauch vorgebeugt wird.
Nein, ein Führerschein reicht leider nicht aus. Du benötigst einen Personalausweis oder Reisepass zur Verifizierung.
Mögliche Gründe für die Ablehnung sind unleserliche Dokumente, fehlende Informationen oder ein ungültiges Ausweisdokument. Prüfe die Bildqualität und die Daten deines Dokuments und versuche es am besten gleich noch einmal. Solltest Du wiederholt Probleme haben, wende Dich gern an den !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!SUPPORT (MAIL)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Verlinkung?
Du kannst per Banküberweisung oder Kreditkarte bezahlen. Alle verfügbaren Optionen werden beim Kaufabschluss angezeigt.
Ja, auch Personen aus dem Ausland können Anteile erwerben, sofern die Zahlung in Euro erfolgt und die Verifizierung erfolgreich abgeschlossen wird.
Wir wollen in der ersten Zeichnungsphase bis zu 30 Millionen Euro aus Anteilsverkäufen einnehmen. Es gibt eine Obergrenze, denn die Genossenschaft soll das Stadion erwerben – und es ergibt aus verschiedenen Gründen keinen Sinn, zu viel Geld einzusammeln. Sofern wir die Obergrenze erreicht haben, ist die erste Zeichnungsphase der Genossenschaft mit Schwerpunkt auf die Mehrheitsanteile am Stadion abgeschlossen. Dann wird es nicht mehr möglich sein, Anteile zu zeichnen.
Langfristig plant die eG weitere Projekte, für die dann auch neue Zeichnungsphasen und die Möglichkeit zum Beitritt in die Genossenschaft geöffnet werden.
Ja, du kannst Anteile als Schenkung für eine andere Person kaufen. Bitte beachte, dass dafür sowohl Deine als auch die Daten der beschenkten Person angegeben und die Verifizierung erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Zur Identifizierung wird auch für die beschenkte Person der Ausweis benötigt. Bitte wende dich in diesem Fall an den Support.
Nein, denn die Anteile sind keine Wertpapiere. Du erhältst eine Bestätigung über die Anzahl deiner Anteile an der Genossenschaft und wirst in der Mitgliederliste zur Dokumentation deiner Beteiligung geführt.
KYC steht für „Know Your Customer“ und ist ein Verfahren zur Identitätsprüfung. Es dient dazu, sicherzustellen, dass die Genossenschaft ihre Mitglieder kennt und gesetzliche Vorgaben, wie das Geldwäschegesetz, einhält.
Die Prüfung deines Beitrittsantrags kann mehrere Wochen dauern, da alle Beitritte vom Vorstand genehmigt werden müssen. Das kann bei vielen Beitritten einen gewissen Zeitraum beanspruchen. Du erhältst nach erfolgter Aufnahme eine Bestätigungsmail von der eG.
Das Genossenschaftsrecht in Deutschland schreibt derzeit noch vor, dass eine Originalunterschrift für die Mitgliedschaft der FCSP e.G. vorliegt. Wir gehen davon aus, dass diese Anforderung sich allerdings bald ändern wird und ein Beitritt dann auch auf rein digitalem Weg möglich sein wird.
Anteile
Ein Geschäftsanteil kostet 850 Euro, darin sind 32 Euro Verwaltungskostenpauschale und 68 Euro Agio / Aufgeld enthalten.
Der Wert des Geschäftsanteils beträgt somit 750 Euro.
Das ist üblich für den Beitritt zu einer eG. Das Agio / Aufgeld bildet eine Rücklage für die Genossenschaft, die somit eine stabile eG ab Start ermöglicht. Die Verwaltungskostenpauschale deckt die Anlaufkosten und insbesondere die Kosten für die Beitritte teilweise ab. Beides zusammen liegt im Vergleich eher im unteren Bereich.
Ja, diese Gebühren werden pro Anteil fällig, somit kostet jeder Anteil 850 Euro, unabhängig davon, wie viele Anteile gezeichnet werden. Vermögende Mitglieder sollen nicht bevorzugt werden.
Jede*r darf beliebig viele Anteile an der eG zeichnen, bis die Obergrenze, nämlich die angestrebte Beteiligung am Millerntorstadion, erreicht ist. Wenn dieses Ziel erreicht ist, können keine weiteren Anteile mehr ausgegeben werden. Es lohnt sich also, schnell zu sein.
Du kannst bereits mit dem Erwerb eines Anteils (850 Euro) Mitglied werden und die vollen Rechte als Mitglied der Genossenschaft genießen.
Die Kosten für Geschäftsanteil, Verwaltungsgebühr und Agio fallen für jeden Anteil an. unabhängig davon, wie viele Anteile gezeichnet werden. Vermögende Mitglieder sollen nicht bevorzugt werden.
Alle privaten und juristischen Personen können zeichnen. Für Menschen, die die Summe nicht auf einmal aufbringen können, bieten wir ein Ansparmodell an. Sie erhalten ihr Stimmrecht allerdings erst, wenn der Anteil vollständig bezahlt wurde.
Wir werben für die Genossenschaft nur in Deutschland aktiv, rechnen aber dennoch auch mit Interesse aus dem Ausland. Wir wollen, dass alle sich an der Finanzierung eines wahren Fußballs beteiligen können, egal ob Privatperson, Unternehmen oder Verein, mit kleinem oder großem Budget, und immer gleichberechtigt.
Um Mitglied der eG werden zu können, musst du die Kosten für den Anteil/ die Anteile komplett überweisen. Nur dann hast du volles Stimmrecht. Wenn du etwas mehr Zeit benötigst, kannst du die Ansparmöglichkeit wählen. Wichtig ist, dass du die Zeichnung innerhalb der Zeichnungsfrist vornimmst und mindestens einen Euro überweist. Mehr dazu findest du im Zeichnungsprozess.
Neben dem Preis für den Geschäftsanteil von 750 Euro werden ausschließlich die 100 Euro Verwaltungskostenpauschale und Agio / Aufgeld fällig. Das Agio / Aufgeld bildet eine Rücklage für die Genossenschaft, die somit eine stabile eG ab Start ermöglicht. Die Verwaltungskostenpauschale deckt die Anlaufkosten und die Kosten für die Beitritte teilweise ab. Eine Nachschusspflicht ist gemäß Satzung der eG ausgeschlossen.
Neben dem Preis für den Geschäftsanteil von 750 Euro werden ausschließlich die 100 Euro Verwaltungskostenpauschale und Agio / Aufgeld fällig. Das Agio / Aufgeld bildet eine Rücklage für die Genossenschaft, die somit eine stabile eG ab Start ermöglicht. Die Verwaltungskostenpauschale deckt die Anlaufkosten und die Kosten für die Beitritte teilweise ab. Eine Nachschusspflicht ist gemäß Satzung der eG ausgeschlossen.
Die Kosten für Anteile an der eG und die daran gebundenen Gebühren sind ein einmalige Zahlung. Es gibt keine regelmäßig wiederkehrenden Kosten oder Nachschusspflichten.
Nein, eine Nachschusspflicht ist gemäß Satzung der eG ausgeschlossen.
Die Kosten für Anteile und Verwaltungsgebühr sind für alle Menschen gleich. Es gibt keine Ausnahmen oder Rabatte, dieses Prinzip basiert auf der Regelung in §7 des GenG.
Ja, Anteile können jederzeit an andere Personen übertragen werden. Das sieht die Satzung der eG so vor. Es können auch einzelne Anteile übertragen werden, wenn man mehrere Anteile besitzt. Der Vorstand muss zusätzlich jeder Übertragung zustimmen.
Es wird zudem auch eine Möglichkeit geben, Anteile zu verschenken. Bitte wende dich hier an den Support.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! LINK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ja, das sieht die Satzung der eG so vor. Sollte ein Mitglied der eG sterben, geht seine Mitgliedschaft auf den oder die Erb*in über. Die Mitgliedschaft endet dann allerdings mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Sollte es mehrere Erb*innen geben, müssen diese gemeinschaftlich eine Person als Vertreter*in benennen.
Mitgliedschaft
- Teilhabe: In der Genossenschaft gilt (anders als bei AG, GmbH & Co.) das Kernprinzip „1 Mitglied = 1 Stimme“. Damit haben alle dasselbe Mitspracherecht; ganz egal, wieviel Geld ein Mitglied in die Genossenschaft investiert. Wir alle entscheiden gemeinsam.
- Unabhängigkeit: Interessierte können Mitglied der FCSP Genossenschaft werden, indem sie Anteile an dieser kaufen. Die Genossenschaft beteiligt sich mit den Einlagen der Genossenschaftsmitglieder am Stadion des Vereins. Einfach gesprochen heißt das: Je mehr Genoss*innen wir sind, desto schneller kann sich der FCSP selbst finanzieren und unabhängig machen von Banken & Co.
- Ausschüttungen: Genossenschaften fördern ihre Mitglieder, die Eigentümer*innen der Genossenschaft sind. Je nachdem, wie erfolgreich die FCSP e.G. wirtschaftet und wie die Generalversammlung der Mitglieder über den Umgang mit Gewinnen entscheidet, können Gewinne an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet werden.
Als Mitglied der Genossenschaft erhältst du ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Genossenschaft, indem du es in der Generalversammlung ausübst. Hier hast du auch die Möglichkeit, den Aufsichtsrat zu wählen, der den Vorstand beruft.
Deine Rechte und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft definiert !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!LINK SATZUNG !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wir wollen, dass alle sich an der Finanzierung eines wahren Fußballs beteiligen können, egal ob Privatperson, Unternehmen oder Verein. Mit kleinem oder großen Budget, und immer gleichberechtigt.
Nein, es gibt kein Mindestalter für die Mitgliedschaft. Allerdings benötigen wir bei minderjährigen Mitgliedern die Unterschrift der erziehungsberechtigten Personen. Zudem benötigt jedes angehende Mitglied einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ja, Kinder jeden Alters können ebenfalls Genossenschaftsmitglieder werden. Minderjährige benötigen dazu die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Für den Beitritt benötigen das Kind sowie die Eltern zudem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Das oberste Organ der eG ist die Generalversammlung der Genossenschaft, in der alle Mitglieder abstimmen dürfen. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Einlage eine Stimme. Die Generalversammlung tagt einmal im Jahr und darüber hinaus, wenn wichtige, grundlegende Entscheidungen zu treffen sind. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, und dieser bestellt den Vorstand der Genossenschaft.
Darüber hinaus definieren das GenG und die Satzung weitere Rechte und Pflichten, zB Auskunftsrechte der Mitglieder.
Als Mitglied im FC St. Pauli e.V. unterstützt du den Verein und hast ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des sportlichen und gesellschaftlichen Vereinslebens. Die FC St. Pauli e.G. teilt die Werte des Vereins. In der FC St. Pauli e.G. wirst du deshalb Teil einer Wertegemeinschaft, die aktiv an der nachhaltigen Finanzierung des Vereins und dessen Aktivitäten mitwirkt. Somit trägst du zu einer stabilen wirtschaftlichen Zukunft des Vereins bei.
Ja, Du erhältst bei erfolgter Aufnahme per E-Mail eine Schmuckurkunde. Aus Nachhaltigkeitsgründen steht dir diese Urkunde jedoch nur zum Selbst-Ausdrucken zur Verfügung.
Deine Mitgliedsdaten kannst du jederzeit digital in deinem Profil unter MeinStPauli einsehen und verwalten.
Jedes Mitglied kann gemäß Satzung seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr kündigen. Der Wert eines Genossenschaftsanteils bestimmt sich anhand des sogenannten „Geschäftsguthabens“, dass diesem Anteil zugewiesen wird. Dieses sind normalerweise 750 Euro, allerdings können dem Geschäftsguthaben zugewiesene mögliche Bilanzverluste dazu führen, dass der tatsächlich ausgezahlte Betrag niedriger sein kann .Zusätzlich wir der Gewinnanteil des letzten Geschäftsjahres ausgezahlt. (Auseinandersetzungsguthaben)
Deine Mitgliedsdaten kannst du jederzeit in deinem Profil unter MeinStPauli einsehen und verwalten. Wichtige Dokumente findest Du im Transparenzbereich auf der Webseite.
Zusätzliche Fragen
Nein, du musst nicht Mitglied des Vereins sein. Eine Mitgliedschaft in der eG ist unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.
Ein Recht auf Zugang zu den Spielen des FC St. Pauli besteht nicht. Gastgeber der Spiele ist der Verein als Pächter des Stadions, nicht die Genossenschaft. Daher können wir als Genossenschaft keine Tickets zu den Spielen anbieten.
Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Wir empfehlen jedoch, die steuerliche Handhabung mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu klären.
Ganz einfach durch die Satzung der eG und entsprechende Verträge der Zusammenarbeit zwischen Verein und Genossenschaft. Die Satzung der FCSP eG leitet sich aus den Statuten des Vereins ab. Der Verein bleibt Minderheitsgesellschafter beim Stadion und hat bei wesentlichen Entscheidungen ein Veto-Recht. Darüber hinaus hat der Verein ein Entsendungsrecht von einem Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der eG.
Die Satzung findest du im Transparenzbereich auf dieser Webseite.
Die Geschäftsführung der eG obliegt dem Vorstand der Genossenschaft. Dieser wird wiederum durch den Aufsichtsrat beraten, kontrolliert, berufen und abberufen. Die Generalsversammlung, also die Mitglieder selbst, wählen den Aufsichtsrat.
Die Genossenschaft ist verpflichtet die Nutzung des Stadions für den Verein sicherzustellen. Im Pachtvertrag mit dem Verein erhält dieser das umfangreiche Nutzungsrecht am Stadion, auch außerhalb der Spieltage. Grundsätzlich ändert sich daran durch die eG also nichts. Der Verein kann weiter über die Nutzung entscheiden. Zudem bleibt der Verein auch Minderheitsgesellschafter mit entsprechenden Rechten. Zusätzlich regeln die Satzung der eG und die Satzung und Beschlüsse des Vereins, welche Veranstaltungen durchgeführt werden können.
Die Generalversammlung als oberstes Organ der eG stellt den Jahresabschluss fest, entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses, wählt den Aufsichtsrat und entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Ja, alle Änderungen wie Anschrift oder Email-Adresse musst du uns unverzüglich mitteilen. Das geht ganz einfach über dein Profil bei MEINSTPAULI.
Du kannst deine Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Jahr jeweils zum Ende des Geschäftsjahres kündigen.
Solange die Zeichnungsphase nicht beendet ist und noch Anteile verfügbar sind, kannst du deine Beteiligung erhöhen. Wende dich dazu gerne an den Support. (Link)
Ja, auch juristische Personen können beitreten. Wende dich hierzu bitte an den Support. (Link)
In der Satzung findest du alle notwendigen Fragen zum Thema Governance. Wie in Genossenschaften üblich, besteht sie aus Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung (alle Mitglieder).